Leistungsreserve

6% der Mittel aus den Europäischen Fonds (ELER, EFRE, ESF etc.) wurden als Leistungsreserve zurückgestellt, um sie gegen Ende der Förderperiode 2014-2020 auf die besonders "erfolgreichen" Fördermaßnahmen in den Programmen zu verteilen. Rechtsgrundlage ist Art. 20 der sog. ESIF-VO 1303/2013. Bedingung für die Zuweisung ist, das die im EPLR gesetzten Etappenziele zum 31.12.2018 erreicht werden. Dies überprüft die EU-Kommission auf der Basis der Durchführungsberichte 2019, die zum 30.06.19 abzugeben sind. Dabei werden nur abgeschlossene Projekte berücksichtigt. Das führt dazu, dass v.a. Fördermaßnahmen von der Leistungsreserve profitieren, bei denen schnell viel Geld umgesetzt werden kann, z.B. indem viel Beton verbaut wird. Die Wirksamkeit der jeweiligen Fördermaßnahmen bleibt hierbei unberücksichtigt.